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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma BURGBERG IMMOBILIEN GmbH ist als Makler tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz,

grundstücksgleichen Rechten, Mietverträgen, sowie von Finanzierungen über Dritte.

 

Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.

Der Makler wird für Käufer und Verkäufer tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit ursächlichem Nachweis oder die Vermittlung geleistet haben.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze und Regelungen:

Gewerbeimmobilien / Mehrfamilienhäuser / Geschäftshäuser / Baugrundstücke

 

 - bei An- und Verkauf von Grundbesitz für den Käufer 5% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaufpreis.

Wohnungen / Einfamilienhäuser für Verbraucher

  • Auftraggeber und Auftragnehmer zahlen im Erfolgsfall eine Provision von jeweils 3% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaufpreis.

  • Der Makler tritt als neutraler Mittler zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten auf.

  • Der Makler wird mit der Verkäufer- und Käuferseite einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe abschließen (§656c BGB).

 

Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf. Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.

 

Die Provision gilt als verdient, wenn

 - zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag

 - oder ein anderer Hauptvertrag

 geschlossen wird.

 

Die vereinbarte Provision ist 14 Tage nach Vertragsabschluss an uns zu zahlen. Der Verkäufer / Käufer verpflichtet sich, uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.

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